MwSt-Änderungen zum 01.07.2020/01.01.2021

Was soll ich tun, damit ab dem 01.01.2021 die Steuersätze richtig erfasst werden?

Am 01.01.2021 werden automatisch die MwSt.-Sätze von der Kasse auf den alten Mehrwertsteuersatz von 19% und 7% angepasst. Die Verkaufspreise ändern sich dadurch nicht.

Ihr müsst also nichts tun.

Denkt bitte an die nachträglich Auswertung der verkauften Artikel für euren Steuerberater. (z.B.: Verkaufte Mengenkarten die vor dem 01.07.2020 verkauft worden sind und zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 verbraucht worden sind)

Was soll ich tun, damit ab dem 01.07.2020 die Steuersätze richtig erfasst werden?

Als Vorbereitung für die Anwendung von neuen Steuersätzen (16% und 5%) dient das Software-Update auf die Version 1.1.216 und Zusätzlich die Installation des Hotfixes vom 28.06.2020.

Falls du bereits dein Update-Termin hattest und den Hotfix installiert hast, hast du kein Handlungsbedarf mehr.

Die Datei für den Hotfix findest du im Backoffice unter „Start -> Neuigkeiten“.

Welcher Steuersatz wird bei der Einlösung der Gutscheine angewendet?

Die Einzweckgutscheine (Artikelgutscheine) werden dem verkauften Artikel entsprechend besteuert.

Die Mehrzweckgutscheine werden beim Verkauf nicht besteuert, sondern erst bei der Einlösung.

  • Falls der Gutschein mit den Sofort-Artikeln eingelöst wurde, wird dieser entsprechend besteuert – nach den Steuersätzen der gekauften Artikel.
  • Falls der Gutschein für eine Zeitkarte (z. B. Jahreskarte) eingelöst wurde, wird dieser der Jahreskarte entsprechend besteuert – s. dazu Punkt zu den Zeitkarten.

Welcher Steuersatz wird beim Kauf einer Zeitkarte (z.B. Jahreskarte) angewendet?

Bei der Zeitkarte ist das Ende des Leistungszeitraums bestimmbar, daher wird auch dieser für die Bestimmung des Steuersatzes relevant.

  • Falls die Zeitkarte vor dem 30.06.2020 abläuft, wird der der Steuersatz 19% angewendet.
  • Falls die Zeitkarte zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 abläuft, wird der der Steuersatz 16% angewendet.
  • Falls die Zeitkarte nach dem 31.12.2020 abläuft, wird der der Steuersatz 19% angewendet.

Für die Zeitkarten, die bereits mit dem Steuersatz 19% veräußert wurden, laufen aber zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 ab, kannst du die Auswertung für den Steuerberater zur MwSt-Berichtigung machen.

Der Export machst du im Backoffice unter „Daten -> Gutscheine/Zeitkarten -> Export“. Die Export-Datei beinhaltet jetzt die neuen Felder: Verkaufspreis, Mehrwertsteuer, Erlöskonto.

Welcher Steuersatz wird beim Kauf einer Mengenkarte (z.B. 10-Karte) angewendet?

Bei einer Mengenkarte ist das Ende des Leistungszeitraums nicht bestimmbar, daher wird diese mit dem aktuellen vollen Steuersatz verkauft.

Falls der Kunde die Mengenkarte mit 16% erworben hat, die Einlösung der Mengenkarte aber im 2021 erfolgt, muss die angewendete Steuer vom Steuerberater am Ende des Leistungszeitraums berichtigt werden.

Um die Mengenkarten zu identifizieren, die berichtigt werden sollen, mache die gleiche Auswertung wie bei den Zeitkarten.

Welcher Steuersatz wird bei den Abos angewendet?

Abos stellen die Teilzahlungen dar, daher wird jede fällige Zahlung mit dem aktuellen Steuersatz besteuert.

Ermäßigter Steuersatz beim Vor-Ort-Verzehr von Speisen

Für einige Bistro-Artikel wird ab dem 01.07.2020 der ermäßigter Steuersatz 5% angewendet.

Hier soll der Steuersatz und eventuell das Erlöskonto geändert werden. Die Änderung muss manuell im Backoffice unter „Artikelverwaltung -> Artikel“ erfolgen. Dazu kann dies entweder bei jedem Artikel einzeln oder mithilfe des CSV-Updates erfolgen.

Welche Artikel den neuen Steuersatz bekommen sollen und ob die Erlöskonten geändert werden sollen, erfährst du von deinem Steuerberater.

Mehr zum CSV-Update findest du in unserer Anleitung zum Backoffice.

Falls du noch weitere Fragen hast, die hier nicht geklärt sind, kontaktiere uns per Email.

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